„Schweinsgalopp statt Hängepartie im Trierer Rathaus“, so titelte die Journalistin Christiane Wolff im Trierische Volksfreund am 12. Mai 2021. Der Zeitplan sei äußerst knapp und lasse kaum Zeit für ausführliche Bewerbungsgespräche. Die Wahl der Dezernenten sei vom Herbst auf Juli vorgezogen worden.
Aus unserer Sicht zielt diese zeitliche Straffung bei der Wahl von Dezernenten darauf ab, das Bürgerbegehren zu unterlaufen. Nachdem konkrete Personen gewählt sind, kann ein Bürgerentscheid in der Sache nicht mehr stattfinden. Daher regen wir bei den Ratsmitgliedern an, die Interessen der Bürger ernst zu nehmen und das Ergebnis des Bürgerbegehrens abzuwarten. Kurzum, der Stadtrat möge beschließen, die Stellen nicht vor dem September 2021 auszuschreiben.
Dies hat vier Vorteile:
- Die Stadtverwaltung vermeidet einen Spagat zwischen Umsetzung und Aussetzung.
- Ein vorläufiges Verfahren vor den Verwaltungsgerichten kann unterbleiben.
- Bürger fühlten sich ernst genommen.
- Dezernenten können mit der angemessenen Sorgfalt ausgewählt werden.
Hier die Hintergründe: Der Stadtrat hat einen Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung gefasst. Die Verwaltung ist grundsätzlich gehalten, den Beschluss umzusetzen. Gleichzeitig räumt die Gemeindeordnung den Bürgern vier Monate Zeit ein, um ein Bürgerbegehren vorzubringen, d.h. die notwendigen Unterschriften einzureichen.
Wäre die Stadtverwaltung bei Ihrem ursprünglichen Plan geblieben, die Stellen erst im Herbst zu besetzen, hätte erst das Bürgerbegehren stattfinden können. In vier Monaten würden die nötigen 4.300 Stimmen zusammen kommen oder nicht. Falls Sie zusammenkommen, könnte mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 von den Bürgern verbindlich entschieden werden.
Sollten Stadtverwaltung und Stadtrat kurzfristig Fakten schaffen, um innerhalb der vier Monate vollendete Tatsachen zu schaffen, wäre das Bürgerbegehren ausgehebelt. In diesem Fall würden wir, Daniel Klingelmeier & Cornelius Hänsch, vor dem Verwaltungsgericht Trier vorläufigen Rechtsschutz beantragen. Dabei wird das Verwaltungsgericht in Betracht ziehen, dass das Demokratieprinzip einen hohen Stellenwert genießt, dass die Kampagne hinreichend professionell und aussichtsreich ist und dass der Stadt kein schwerer Schaden entsteht, wenn sie die Stellen (wie ursprünglich geplant) im Herbst besetzt. Da das Verwaltungsgericht eine Wahl der Dezernenten sicherlich zeitlich befristet untersagen würde, könnte die Stadtverwaltung sich diese Umweg auch ersparen.
Die Stadtverwaltung könnte sich den Aufwand für einen aussichtslosen Rechtsstreit ersparen und stattdessen das Bürgerbegehren organisatorisch begleiten und z.B. bereits alle zwei Wochen Unterschriften nachzählen.
Wozu ein Rechtsstreit? Um den Willen der Bürger nicht hören zu müssen!? Dass die Verwaltung plötzlich einen Gang höher schaltet, um ein etwaiges Votum der Trierer nicht hören zu müssen, verkörpert aus unserer sich das Desinteresse am Willen der Bürger. Die Beteiligten sollten im eigenen Interesse nicht den Anschein erwecken, als hätten sie Angst vor dem Bürgerwillen. Ein Bürgerentscheid kann ablehnen oder auch bestätigen. Sofern die Trierer ein fünftes Dezernat wünschen, kann die Stadtverwaltung auf eine starke Legitimation verweisen.
Ohne ein Moratorium muss der Bürgermeister ein komplexes Verfahren in sehr kurzer Zeit durchführen. Weshalb ist das Verfahren so komplex? Die Ratsmitglieder, die für einen fünften Dezernenten gestimmt haben, wissen nicht wie die Lösung aussehen soll, weil sie das Problem nicht analysiert haben. Kurzum, sie wissen nicht, was das Dezernat inhaltlich machen soll, aber sie wissen dass es ein Dezernat geben soll.
Besser wäre es, das Bürgerbegehren abzuwarten und dann ggfs. die Wahl der Dezernenten durchzuführen. Falls die Trierer Bürger das fünfte Dezernat nicht möchten, sind alle Gespräche und Überlegungen zur Dezernatswahl vergebene Liebesmüh. Daher plädieren wir für ein Moratorium. Wir wären erfreut, wenn die Fraktionen sich ein Herz fassen könnten, um ein solches Moratorium zu beantragen und ihm zuzustimmen. Es würde die Verwaltung entlasten, einen Rechtsstreit verhindern, die Glaubwürdigkeit der Parteien stärken und den künftigen Dezernenten nicht wie einen Schnellschuss aussehen lassen.
Volle Zustimmung! Wenn Rat und Verwaltung das Bürgerbegehren unterlaufen, indem sie ohne Not irreversible Fakten schaffen, wäre das ein antidemokratisches Verhalten. Man kann nur hoffen, dass sich hier die Vernunft durchsetzt und nicht erst die Gerichte bemüht werden müssen, um Selbstverständlichkeiten umzusetzen.
Wir wünschen dem Bürgerbegehren Trier 2021 – „Kein fünftes Dezernat! “ viel Erfolg und haben soeben eine Spende überwiesen.
Herzlichen Dank an die beiden Initiatoren für ihr bürgerschaftliches Engagement