Bürgerbegehren vorzeitig beendet. Presseerklärung zu den Hintergründen

Presse-Erklärung von Daniel Klingelmeier und Cornelius Hänsch zur Beendigung des Bürgerbegehrens „Kein fünftes Dezernat in Trier“

Bürgerbegehren nach Teilerfolg vorzeitig eingestellt

Daniel Klingelmeier und Cornelius Hänsch haben darauf abgezielt, dass die Bürger von Trier darüber entscheiden, ob der Stadtvorstand durch ein weiteres fünftes Dezernat erweitert werden soll. Nach einem Teilerfolg werden sie ihre Aktivitäten vorzeitig einstellen, weil sich der Bürgerentscheid nicht gemeinsam mit der Bundestagswahl durchführen lässt und weil der Stadtrat durch das Schnellverfahren bei der Besetzung des Dezernats ein verwal-tungsrechtliches Verfahren erforderlich macht.

Weshalb wird das Bürgerbegehren eingestellt?

Der Bürgerentscheid sollte zusammen mit der Bundestagswahl am 26. September statt-finden. Die Stadtverwaltung hatte den Vertretern des Begehrens zunächst in Aussicht gestellt, dass es unproblematisch sei, die Unterschriften bis Ende August 2021 einzureichen. Auf diese Weise hätten die Bürger die gesetzlich vorgesehenen vier Monate Zeit gehabt, um über die Vertreter Daniel Klingelmeier und Cornelius Hänsch die erforderliche Anzahl an Unterschriften einzureichen. Erste Unterschriften wurden bereits am 04. Juni 2021 dem Wahlamt der Stadt Trier übergeben. Anschließend hat das Wahlamt den zeitlichen Vorlauf für den Bürgerentscheid nochmals konkret berechnet. Daraufhin teilte die Stadtverwaltung einige Wochen nach dem ersten Besprechungstermin, in dem es auch um die Fristen ging, am 08. Juni 2021 mit, dass die Unterschriften bereits Mitte Juli 2021 vorliegen müssten. Faktisch liegt die Frist für die Unterschriften damit nicht bei den gesetzlich vorgesehenen vier Monaten, sondern bei 2 ½ Monaten. Die Initiatoren halten es für unrealistisch, dass 4.300 Bürger ihre Unterschrift bereits bis Mitte Juli 2021 abgeben, denn Erfahrungen aus anderen Bürgerbegehren zeigen, dass die vollen vier Monate benötigt werden, um eine so große Anzahl an Unterschriften zu sammeln.

Wäre ein Bürgerbegehren außerhalb der Bundestagswahl aussichtsreich?

Der Bürgerentscheid könnte auch außerhalb der Bundestagswahl stattfinden, d. h. nach dem 26. September 2021. Auf diese Weise könnten die Bürger die Frist der vier Monate voll ausnutzen, um Unterschriften vorzulegen, so das dann ca. Ende November 2021 ein Bürger-entscheid stattfinden könnte. Dies möchten die Initiatoren aus zwei Gründen nicht. Ein Bürgerentscheid außerhalb einer regulären Wahl verursacht der Stadtverwaltung einen erheblichen Aufwand. Wahllisten müssten erstellt, Wahlbenachrichtigungen verschickt und Wahlbüros eingerichtet werden. Der finanzielle Aufwand läge bei ca. 250.000 Euro. Das sind die Erfahrungen aus dem Bürgerbegehren zur „Blauen Lagune“. Daniel Klingelmeier und Cornelius Hänsch haben vielfach die bedrohlich hohen Schulden der Stadt Trier betont. Sie möchten daher keine weiteren vermeidbare Kosten verursachen, auch wenn es der Demokratie dienlich wäre.

Ein Bürgerentscheid benötigt ein gewisses Quorum, d. h. 15 % der wahlberechtigten Trierer müssen an dem Bürgerentscheid teilnehmen, damit er Gültigkeit entfalten kann. Zusammen  mit der Bundestagswahl wäre dieses Quorum leicht erreichbar gewesen. Die Wahlbeteiligung der Trierer bei der letzten Bundestagswahl lag bei ca. 79 %. Ohne die Bundestagswahl müssten die Bürger animiert werden, zur Wahl zu gehen. Die Initiatoren gehen davon aus, dass das Thema nicht geeignet ist, um die Trierer zu mobilisieren. Die Ausgestaltung des Stadtvorstands ist für viele Bürger zu abstrakt. Zudem hat das Thema an Griffigkeit verloren. Es kann nicht mehr der Eindruck entstehen, die Fraktion B90/Grüne hätte sich eine eigene Dezernatsstelle geschaffen. Der Oberbürgermeister hat die Zuständigkeitsbereiche der Dezernenten so zu geschnitten, dass die Themen „Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität“ in seinen Geschäftsbereich fallen. Dass die Grünen sich Zuständigkeiten und Posten für ihr Lieblingsthema schaffen, wurde auf diese Weise verhindert. 

Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht

Bei der Besetzung des neuen Dezernats weicht der Stadtrat von der sonst üblichen Praxis ab, um im Schnellverfahren noch vor den Sommerferien vollendete Tatsachen zu schaffen. Die Besetzung soll stattfinden bevor das Bürgerbegehren abgeschlossen ist. Sobald ein neuer Dezernent gewählt ist, besteht einen Rechtsanspruch auf diese Stelle. Den Vertretern bleibt nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Kosten sind allerdings so hoch, dass die Initiatoren diese Kosten trotz Spenden nicht tragen können. Der Rechts-streit müsste privat finanziert werden. Im Gegensatz dazu kann die Stadt den Rechtsstreit aus Steuergeldern bezahlen und hat kein finanzielles Risiko.Ausgeblieben ist damit die gerichtliche Klärung zur Frage, ob der Stadtrat die Dezernen-tenstelle besetzen darf, während ein Bürgerbegehren gegen die Einrichtung eines weiteren Dezernats läuft. Die Tatsache, dass es dazu in Rheinland-Pfalz bisher keine Rechtsprechung gibt, qualifiziert das Verhalten des Stadtrats nicht als zulässig. Die bisherige Rechtsprechung zu diesem Thema stützt die Auffassung der Initiatoren, dass der Bürgerwille zunächst zu hören ist und nicht unterlaufen werden darf.

Was wäre die Ideallösung gewesen?

Eine Lösung hätte darin bestanden, dass der Stadtrat die Wahl des Dezernenten zunächst aussetzt und beschließt, dass die Bürger in einem Bürgerentscheid am Tag der Bundestags-wahl entscheiden sollen. Das wäre kostengünstig gewesen und hätte den Bürgerwillen ernst genommen. Bereits in einer Videokonferenz vor der Stadtratssitzung am 9. Juni 2021 hatten Daniel Klingelmeier und Cornelius Hänsch die Ratsmitglieder gebeten, die Besetzung des fünften Dezernats zeitlich aufzuschieben. Leider war die Mehrheit des Stadtrates nicht be-reit, diesen bürger- und demokratiefreundlichen Weg zu gehen.

Worin liegt der Teilerfolg?

Das Bürgerbegehren hat die Demokratie belebt. Zahlreiche Bürger haben sich beteiligt, Position bezogen, uns für die Initiative gedankt und uns unterstützt. Wir haben viel Zuspruch erfahren und sogar einige Spenden. Wir gehen davon aus, dass unser Bürgerbegehren das Thema auf das Tableau gebracht hat. Ob ohne unsere Initiative ein grünes Dezernat geschaffen worden wäre oder Einsparungen an anderer Stelle ausgeblieben wären, ist schwer zu über-prüfen, aber durchaus wahrscheinlich.Jedenfalls konnte unser Bürgerbegehren einige Widersprüche aufzeigen. Nachhaltigkeit scheint sich weitgehend auf Umwelt zu erstrecken, aber für Finanzen nicht zu gelten. Die Achtung von Demokratie und der Souveränität des Bürgers wird auf die Probe gestellt, wenn sich auf der Ebene der repräsentativen Demokratie Posten und Einfluss verteilen lassen.

Was bleibt?

Mit dem fünften Dezernat wird eine Kostenposition geschaffen, die es ohne das fünfte De-zernat nicht gegeben hätte. Es sind Kosten von ca. 400.000 – 500.000 Euro pro Jahr, obwohl der Haushalt dringend eine Entlastung braucht. Laut der Information des Oberbürgermeis-ters handelt es sich um Kosten von ca. 4.200.000 Euro insgesamt. Der Rat hat ein Stück direkte Demokratie verhindert. Die Fraktionen haben nicht erörtert, wie die Verwaltung verbessert werden kann. Die Tatsache, dass die federführenden Frak-tionen Grüne, CDU und SPD keinen konkreten Plan hatten, wie die neue Dezernats Struktur aussehen soll, zeigt, dass es ihnen offensichtlich nur darum geht, einen weiteren Posten im Stadtvorstand zu besetzen und ihren politischen Einfluss auszubauen – auf Kosten der Steuerzahler. Vor diesem Hintergrund lässt sich auch erklären, dass der Zuschnitt der Dezernate nicht dem entspricht, was die Antragsteller B90/Grüne gewünscht hatten. Die Dezernate sind nicht die Lösung für ein zuvor analysiertes Problem, sondern das Ergebnis eines taktischen Strebens nach Posten, Geld und Einfluss. Was von den Grünen angestoßen wurde, führt am Ende möglicherweise zu einem neuen SPD-Dezernat. Das bewerten wir als Postengeschacher zulasten der Trierer Bürger. Der Ansatz, Probleme mit mehr Geld und mehr Posten beheben zu wollen, hat seine Grenzen. Trier hat bereits jetzt einen bundesweiten Spitzenplatz im Ranking der Städte mit den höchsten Schulden pro Kopf. Das Verfahren um das fünfte Dezernat zeigt, wie wenig die federführenden Fraktionen an den Rechten und dem Willen der Bürger interessiert sind.Um die direkte Demokratie zu fördern, werden wir bei den Fraktionen im Mainzer Landtag anregen, dass die Unterschriften für ein Bürgerbegehren auch elektronisch übermittelt wer-den können. Das ist bereits auf Bundes- und Landesebene möglich. Daher sollte es konse-quenterweise auch auf kommunaler Ebene möglich sein.

Dank an Stadträte und Spender

Unser Dank gilt allen Stadtratsmitgliedern, die unser Anliegen ernsthaft aufgegriffen haben. Das sind die AfD-Fraktion, die CDU-Mitglieder Herr und Frau Albrecht und Frau Dr. Moritz. Zudem danken wir allen Unterstützern und Spendern. Weil das Bürgerbegehren nun vorzeitig endet, werden wir die erhaltenen Spenden an alle Spender zurück überweisen. Die bisher entstandenen Kosten werden komplett von den beiden Initiatoren übernommen.